Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2020

1. Allgemeines
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend, ausgenommen die bei eBay eingestellten Angebote, diese sind verbindlich.
1.2 Mündliche Abmachungen, Bestellungen und Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen Gottschild und unseren Kunden.
1.4 Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung ggf. in Verbindung mit dem von uns erstellten Leistungsverzeichnis maßgebend.

2. Lieferung / Leistungen
2.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des VDE und der CE-Norm soweit sie für die Sicherheit der Lieferung und Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.
2.2 Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Soweit Schutzvorrichtungen, die nicht zum Lieferumfang gehören, aber für den späteren Betrieb der Anlage notwendig sind, obliegen die Beschaffung und der Montag solcher Vorrichtungen dem Kunden.
2.3 Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht für die Version der Steuerungssoftware, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der erstmaligen Maschinen Installation aktuell ist. Der Quellcode der Steuerungssoftware wird von Gottschild dem Kunden grundsätzlich NICHT zur Verfügung gestellt. Der Kunde erwirbt mit dem Kauf einer Maschine kein Recht auf den Quellcode der Steuerungssoftware.
2.4 Gottschild ist zur Wartung der Software nur dann verpflichtet, wenn ein entsprechender Softwarewartungsvertrag gegen Entgelt abgeschlossen worden ist.
2.5 Etwa vereinbarte Lieferfristen gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft bzw. mit der Bereitstellung zum vereinbarten Liefertermin auf den Besteller über. Dies gilt auch in anderen Fällen, in denen Gottschild die Verzögerung des Versandes nicht zu vertreten hat.
2.6 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Rückstand ist, ruht unsere Lieferfrist.
2.7 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.8 Bei Nichtbelieferung durch unsere Lieferanten, die von uns nicht zu vertreten ist, verlängert sich unsere Lieferzeit oder wir können vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
2.9. Bei Lieferverzug ist eine Haftung für Folgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen.

3. Versand / Gefahrtragung
3.1 Die Versandart bleibt uns vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist.
3.2 Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Betrieb selbst dann, wenn wir den Transport selbst übernehmen.
3.3 Verlässt die Ware unseren Betrieb, übernimmt der Käufer jedes Risiko.
3.4 Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und dann zu dessen Lasten.

4. Aufstellung / Montage / Inbetriebnahme
4.1 Die für die Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Anschlüsse für Luft und Strom sowie die notwendigen Vorrichtungen sind von dem Kunden bei Maschinenaufstellung bereitzustellen.
4.2 Verzögert sich die Maschinen-Aufstellung und – Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und weiterer Reisen zu tragen.
4.3 Wir haften nicht für Arbeiten unserer Kunden oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
4.4 Dem Montagepersonal ist vom Kunden die tägliche Arbeitszeit sowie die Montage-Beendigung zu bescheinigen.
4.5 Der Kunde vergütet uns die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Verrechnungssätze für die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme sowie die entstandenen Reisekosten.

5. Abnahme
5.1 Die Betriebsbereitschaft unserer Anlagen und Leistungen wird in einem gemeinsamen Testlauf festgestellt.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns die Betriebsbereitschaft und die Übereinstimmung mit dem Pflichtenheft bzw. der Auftrags-bestätigung auf dem Abnahmeprotokoll zu bestätigen.

6. Urheberrecht
6.1 An Entwürfen, Zeichnungen, Schaltplänen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
6.2 Eine Übergabe des Software-Quellencodes an den Kunden findet nicht statt.
6.3 Der Kunde erwirbt an Softwareprodukten von Gottschild nur ein eingeschränktes nicht übertragbares Einfachnutzungsrecht.
6.4 Gottschild ist zur Anbringung eigener Firmen- und Markenzeichen berechtigt.
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7. Preis
7.1 Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk.
7.2 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
7.3 Zollgebühren, Transportkosten und Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers.
7.4 Soweit Verpackung anfällt, wird diese zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
7.5 Ändern sich nach der Auftragsbestätigung die Herstellungskosten, so können wir eine entsprechende Anpassung der Preise vornehmen, falls zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein längerer Zeitraum als vier Monate liegt.

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern nicht anderes vereinbart, sind Zahlungen des Kaufpreises in Höhe von 30 % bei bzw. spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Auftragsbestätigung, in Höhe von 60 % bei Maschinen-Auslieferung und 10 % nach Inbetriebnahme jeweils innerhalb von 14 Tagen fällig.
8.2 Die Zahlungsfristen sind nur eingehalten, wenn die Zahlung innerhalb der Fristen bei uns eingegangen ist.
8.3 Die Hereinnahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
8.4 Tritt beim Kunden nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in seiner Vermögenslage ein, können wir für alle noch auszuführenden Leistungen und Lieferungen aus Verträgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
8.5 Entspricht der Kunde diesem Verlangen nicht, können wir von dem Vertrag zurücktreten bzw. nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und zwar ohne besonderen Nachweis 30 % der nicht ausgeführten Auftragssumme.
8.6 Von Kunden außerhalb der EU verlangen wir die Bezahlung durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt und zahlbar durch die WestLB, gegen Vorlage der Handelsrechnung und Versandpapiere.
8.7 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Dem Kunden stehen Zurückhaltungsrechte nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unsere Gewährleistungsverpflichtung nicht nachgekommen sind.

9. Gewährleistung
9.1 Gottschild übernimmt die Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand bei seiner Installation nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften mit einer Toleranz von +/- 10 % erfüllt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Eine Haftung für Folgeschäden im Gewährleistungsfall ist grundsätzlich ausgeschlossen.
9.2 Der Vertragsgegenstand ist vom Kunden bei Übergabe unverzüglich auf die Gebrauchsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen binnen 14 Tagen unter genauer Angabe der konkreten Beanstandung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch sechs Monate nach Inbetriebnahme.
9.3 Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.4 Arbeiten an von Gottschild gelieferten Sachen oder sonstigen von Gottschild erbrachten Leistungen gelten nur dann als Arbeiten zur Mängelbeseitigung oder Nachbesserung,
- wenn die Mangelhaftigkeit ausdrücklich von Gottschild anerkannt worden ist
- oder wenn Mängelrügen nachgewiesen sind
- und wenn diese nachgewiesenen Mängelrügen berechtigt sind.
Ohne diese Voraussetzungen sind derartige Arbeiten als Sonderleistung anzusehen.
9.5 Soweit eine nach unserer Wahl vorzunehmende Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach einer am Einzelfall zu beurteilenden, zumutbaren Anzahl von Versuchen nicht zur Behebung des Mangels geführt hat, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer schriftlichen mitgeteilten Nachfrist von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
9.6 Das Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn wir zustimmen.
Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle weitergehenden Ansprüche des Kunden.
9.7 Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen verjährt in allen Fällen nach einem Jahr ab Lieferung.
9.8 Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung und chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen.
9.9.Das Material sowie die dazugehörigen Arbeiten sind im Gewährleistungsfall für den Kunden kostenfrei. Die entsprechenden Anreisekosten, Übernachtungskosten und Spesen sind jedoch von dem Kunden zu tragen.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nur für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden, insbesondere Schäden aus positiver Vertragsverletzung, auch im Rahmen einer Nachbesserungspflicht, sind dann also ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden die auf Softwaremängel beruhen. Das gleiche gilt für Verschulden bei Vertragsanbahnung und für unerlaubte Handlung.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt nebst der nachstehenden Erweiterung gilt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden und bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.
11.2 Eine Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
11.3 Wir sind berechtigt, unsere Vorbehaltsware bei wichtigem Grund, insbesonders bei Zahlungsverzug gegen Anrechnung des Wertungserlöses herauszuverlangen, ohne dass dies als Rücktritt vom Vertrag gilt. Bei Gutschrifterteilung ohne Weiterverkauf können ohne näheren Nachweis 20 % des Warenrechnungswertes für Wertverlust und bei erfolgter Fristsetzung gemäß § 326 BGB 20 % des Gutschriftbetrages als Rücknahmekosten abgesetzt werden, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren Prozentsatz nachweist. Die Geltungmachung eines weitergehenden Wertverlustes oder weiterer Kosten bleibt hiervon unberührt.
11.4 Der Kunde tritt im Voraus hiermit alle Forderungen aus dem Weiterverkauf und der sonstigen Verwertung unserer Ware an uns ab.
11.5 Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Käufer um mehr als 20 %, so sind wir auf dessen Verlangen verpflichtet, in entsprechenden Umfang Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

12. Gerichtsstand und materielles Recht
12.1 Für die vertragliche Beziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.
12.2 Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen wird Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

13. Verbindlichkeit des Vertrages
13.1 Der Vertrag bleibt auch bei möglicher rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
13.2 Es gilt die deutsche Fassung.

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